1. Geltung
Die Leistungen und Angebote sowie alle mit dem Auftragge- ber/der Auftraggeberin (AG) abgeschlossenen Verträge der 3DesignEra erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB-ZT, und zwar unabhängig von der Art des Rechtsgeschäftes. Sämt- liche unserer privatrechtlichen Willenserklärungen sind auf Grundlage dieser AGB-ZT zu verstehen. Entgegenstehende oder von unseren AGB-ZT abweichende Bedingungen des/der AG sind nicht anzuwenden, es sei denn, wir hätten schriftlich und ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungs- handlungen unsererseits gelten nicht als Zustimmung zu von unseren AGB-ZT abweichenden Vertragsbedingungen. Diese AGB gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.
2. Vertragsabschluss
2.1. Unsere (Honorar-)Angebote verstehen sich unverbindlich und freibleibend. Von diesen AGB-ZT oder anderen unserer schriftlichen Willenserklärungen abweichenden mündlichen Zusagen, Nebenabreden udgl., insbesondere solche, die von Dienstnehmern/-innen, Zustellern/-innen etc. abgegeben werden, sind für uns nicht verbindlich.
2.2. Enthält unsere Auftragsbestätigung Änderungen gegenüber dem Auftrag, so gelten diese als vom Vertragspartner/von der Vertragspartnerin genehmigt, sofern dieser nicht unver- züglich widerspricht. Werden an uns Angebote gerichtet, so ist der/die Anbietende eine angemessene, mindestens jedoch achttägige Frist ab Zugang des Angebotes daran gebunden.
2.3. Der Inhalt des mit dem Vertragspartner/der Vertragspartnerin abgeschlossenen Vertrages ergibt sich primär aus dem schriftlichen Vertrag samt Anlagen, der Vollmacht und diesen AGB-ZT.
Der Pkt. 2.1. erster und zweiter Satz und 2.2. gilt nicht bei Verbrauchergeschäften.
3. Honorar
3.1. Unsere Leistungen werden auf Basis des für das Fachgebiet jeweils zutreffenden Leistungsziels, des Leistungsumfangs, der Leistungszeit sowie der Umstände der Leistungserbrin- gung bemessen. Ändern sich die Parameter für die Kalkulati- on während der Bearbeitungszeit, so werden die danach er- brachten Leistungen auf Grundlage der neuen Parameter ver- rechnet.
3.2. Sollten sich die Lohnkosten zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung aufgrund kollektivvertraglicher Regelun- gen in der Branche oder innerbetrieblicher Abschlüsse oder sollten sich andere, für die Kalkulation relevante Kostenstel- len oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten, wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finan- zierung etc. verändern, so sind wir berechtigt, die Preise ent- sprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen.
Pkt. 3.2. gilt nicht bei Verbrauchergeschäften.
3.3. Mehrleistungen durch Änderungen, die nicht der Sphäre der 3DesignEra zuzurechnen sind und eine Neubearbeitung oder Umarbeitung einzelner Bereiche erfordern, insbesonde- re infolge behördlicher Auflagen, Änderungen relevanter Vor- schriften und Gesetze und infolge geänderter Auftraggeber- wünsche, sind entsprechend dem erhöhten Leistungsumfang zusätzlich zu vergüten.
4. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen
4.1. Wir sind berechtigt, unsere Ansprüche durch Vorlage von Teilrechnungen, die die Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe enthalten können, fällig zu stellen. Teilrechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen, die Schlusshonorarnote in- nerhalb von 30 Kalendertagen, jeweils nach Rechnungsein- gang beim Auftraggeber/bei der Auftraggeberin fällig. Ohne besondere Vereinbarung ist der Abzug eines Skontos nicht zulässig.
4.2. Bei Zahlungsverzug sind wir ab Fälligkeit berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verrechnen.
4.3. Bei Zahlungsverzug kann die 3DesignEra Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europä- ischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung ei- nes nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzel- fall niedrigere Belastung nachzuweisen.
5. Vertragsrücktritt
5.1. Neben den allgemeinen gesetzlichen Gründen sind wir auch bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere bei Unterbrechung der Leistung für mehr als drei Monate durch den/die AG und bei Vereitlung der Leis- tung durch den/die AG, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Für den Fall des Rücktrittes gelten die Bestimmungen des ABGB.
5.2. Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners/der Vertragspartne- rin sind wir von allen weiteren Leistungs-und Lieferungsver- pflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszah- lungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder – gegebenen- falls nach Setzung einer angemessenen Nachfrist – vom Ver- trag zurückzutreten.
5.3. Tritt der Vertragspartner/die Vertragspartnerin – ohne dazu berechtigt zu sein – vom Vertrag zurück oder begehrt er/sie unberechtigt seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf der Erfüllung der Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzten Fall gilt Punkt 5.1. letzter Satz.
5.4. Für den Fall des berechtigten Rücktrittes unserer Vertrags- partner/-innen steht uns nur das Entgelt für die Leistungen bis zur Wirksamkeit des Rücktrittes zu.
5.5. Der Rücktritt ist schriftlich mittels eingeschriebenen Briefes zu erklären.
6. Mahn- und Inkassospesen
Im Falle des Zahlungsverzuges hat der Vertragspartner/die Vertragspartnerin die uns entstehenden Mahnspesen in Höhe von pauschal € 15,-zuzüglich Porto pro erfolgter Mahnung so- wie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahn- wesen
pro Halbjahr einen Betrag von € 5,- zu ersetzen. Darüber hinaus sind uns alle Kosten und Spesen, die uns aus der Mahnung oder dem Inkasso fälliger Zahlungen entstehen, insbesondere die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen und tarifmäßigen außergerichtlichen Anwaltskosten etc., vom Schuldner/von der Schuldnerin zu ersetzen.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1. Alle Sachen und Unterlagen (Pläne, Berechnungen etc.) werden von uns unter Eigentumsvorbehalt übergeben und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Im Verzugsfall sind wir jederzeit zur Zurücknahme berechtigt.
7.2. Bei Zurückforderung bzw. Zurücknahme der unter Eigen- tumsvorbehalt stehenden Sache durch uns liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.
7.3. Der/die AG trägt das volle Risiko für die Vorbehaltssache, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.
8. Aufrechnungsverbot
8.1. Die Kompensation allfälliger Gegenforderungen mit unserer (Honorar-)Forderung, aus welchem Grund auch immer, ist unzulässig.
8.2. Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden.
Pkt. 8.1. gilt nicht bei Verbrauchergeschäften.
9. Urheberrecht
9.1. Unabhängig davon, ob das von uns hergestellte Werk
(z.B. Pläne, Skizzen, Modelle, sonstige Dokumentationen und Schriftstücke) urheberrechtlich geschützt ist oder nicht, erhält der Auftraggeber/die Auftraggeberin das Recht, das Werk zum vertraglich bedungenen Zweck zu benutzen, nur unter der Bedingung der vollständigen Vertragserfüllung.
9.2. Die 3DesignEra hat das Recht, von ihm/ihr im Zuge der Auftragsabwicklung (auch in digitaler Form) erhobene Daten und Informationen ohne Einschränkung zu benützen. Sie können insbesondere auch zur Erfüllung eines neuen Auftra- ges verwendet werden.
9.3. Die 3DesignEra ist nicht verpflichtet, Dateien und Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber he- rauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
9.4. Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechts- gesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht ge- geben sein sollten. Damit stehen der 3DesignEra insbeson- dere die urheberrechtlichen Ansprüche aus dem Anbot des gegenständlichen Projekts zu.
9.5. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückli- che Einwilligung der 3DesignEra weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt die 3DesignEra, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.
9.6. Die 3DesignEra hat das Recht, auf den Vervielfältigungs- stücken und in Veröffentlichungen über das Produkt als Ur- heber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die 3DesignEra zum Scha- densersatz. Ohne Nachweis kann die Legal entity 100% der im Anbot des gegenständlichen Projektes vereinbarten Ver- gütung als Schadensersatz verlangen.
9.7. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen auch kein Miturheber- recht.
10. Aufbewahrung bzw. Herausgabe von Unterlagen
10.1. Originalpläne, Originalzeichnungen und Schriftstücke werden grundsätzlich bei uns verwahrt, wobei wir uns dafür auch des elektronischen Urkundenarchivs der Ziviltechniker bedienen können. Wir sind verpflichtet, unserem Vertragspart- ner/unserer Vertragspartnerin auf dessen/deren Verlangen Vervielfältigungen dieser Unterlagen in Papierform gegen Kostenersatz auszuhändigen. Wird die Herausgabe von Un- terlagen in digitaler Form vereinbart, trifft uns keine wie immer geartete Haftung. Der Auftraggeber/die Auftraggeberin hat uns diesbezüglich schad- und klaglos zu halten. Wir über- nehmen keine Haftung für Fehler oder Schäden, die auf der EDV-Anlage des Empfängers der digitalen Daten entstehen könnten. Wir setzen EDV-Programme zur Vermeidung ag- gressiver EDV-Programme (Viren, Würmer, etc.) ein.
10.2. Unsere Aufbewahrungspflicht endet zehn Jahre nach Legung der Schlusshonorarnote an den/die AG. Wir können uns wäh- rend dieser Zeit durch Herausgabe der Originalunterlagen an den Vertragspartner/die Vertragspartnerin von unserer Ver- wahrungspflicht befreien.
11. Terminverlust
11.1. Soweit der Vertragspartner seine Zahlungsverpflichtung in Teilbeträgen abzustatten hat, gilt als vereinbart, dass bei nicht fristgerechter Bezahlung auch nur einer Rate sämtliche noch ausständigen Teilleistungen ohne weitere Nachfristset- zung sofort fällig werden.
11.2. Pkt. 11. gilt bei Verbrauchergeschäften, soweit wir unsere Leistung vollständig erbracht haben, auch nur eine rückstän- dige Teilleistung des/der AG mindestens sechs Wochen fällig ist, und wenn wir den/die AG unter Setzung einer Nachfrist von zumindest zwei Wochen unter Androhung des Terminver- lustes gemahnt haben.
12. Gewährleistung, Untersuchungs- und Rügepflicht
12.1. Gewährleistungsansprüche des Vertragspartners/der Vertragspartnerin erfüllen wir bei Vorliegen eines behebbaren Mangels nach unserer Wahl entweder durch Austausch, Re- paratur innerhalb angemessener Frist oder Preisminderung. Schadenersatzansprüche des/der AG, die auf Behebung des Mangels zielen, können erst geltend gemacht werden, wenn wir mit der Erfüllung der Gewährleistungsansprüche in Ver- zug geraten sind.
12.2. Der Vertragspartner/die Vertragspartnerin hat uns Mängel, die nicht bereits bei der Übernahme schriftlich beanstandet wurden, unverzüglich, längstens aber binnen Wochenfrist nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen. Wird eine Mängel- rüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt unsere Leis- tung als genehmigt.
Die Punkte 12.1. und 12.2. gelten nicht bei Verbraucherge- schäften.
12.3. Die Gewährleistungsfrist für sämtliche von uns erbrachten Leistungen beträgt drei Jahre ab Abschluss der vertraglich vereinbarten Gesamtleistung.
12.4. ei Verbrauchergeschäften können wir uns bei einer Gattungsschuld von den Ansprüchen des/der AG auf Aufhe- bung des Vertrages oder auf angemessene Preisminderung dadurch befreien, dass wir in angemessener Frist die man- gelhafte Sache gegen eine mängelfreie austauschen. Wir können uns von der Pflicht zur Gewährung einer angemesse- nen Preisminderung dadurch befreien, dass wir in angemes- sener Frist in einer für den Verbraucher/die Verbraucherin zumutbaren Weise eine Verbesserung bewirken oder das Fehlende nachtragen.
13. Haftung
13.1. Die 3DesignEra haftet – sofern der Vertrag keine anders lautenden Regelungen beinhaltet – gleich aus welchem Rechtsgrund nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet er nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. In diesem Fall ist jedoch die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfol- geschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Die Haftung für positive Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung ist außerdem auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens be- grenzt.
13.2. Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftrag- gebers an Dritte erteilt werden, übernimmt die 3DesignEra gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung oder Gewähr- leistung, soweit die 3DesignEra kein Auswahlverschulden trifft. Die 3DesignEra tritt in diesen Fällen lediglich als Ver- mittler auf.
13.3. Sofern die 3DesignEra selbst Auftraggeber von Subunter- nehmern ist, tritt sie hiermit sämtliche ihr zustehende Ge- währleistungs-, Schadensersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichtlieferung an den Auf- traggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor Inan- spruchnahme der 3DesignEra zunächst zu versuchen, die abgetretenen Ansprüche durchzusetzen.
13.4. Der Auftraggeber stellt die 3DesignEra von allen Ansprü- chen frei, die Dritte gegen die 3DesignEra stellen wegen ei- nes Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten ei- ner etwaigen Rechtsverfolgung.
13.5. Mit der Freigabe von Entwürfen und Reinausführungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung.
13.6. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Entwick- lungen, Ausarbeitungen, Reinausführungen und Zeichnungen entfällt jede Haftung der 3DesignEra.
13.7. Für die wettbewerbs- und kennzeichnungsrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten sowie für die Neuheit des Produktes haftet die 3DesignEra nicht.
14. Schadenersatz
14.1. Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat der/die Geschädigte zu bewei- sen.
14.2. Schadenersatzansprüche verjähren zwei Jahre ab Beendi- gung unserer Tätigkeit, spätestens jedoch binnen zwei Jah- ren ab Legung der Schlusshonorarnote, sofern das Gesetz keine kürzere Verjährungsfrist vorsieht. Die in diesen AGB-ZT enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatz- anspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspru- ches geltend gemacht wird.
14.3. Unsere Pläne und sonstigen Unterlagen dürfen bei sonsti- gem Ausschluss von Schadenersatzanprüchen nur nach al- lenfalls erforderlicher behördlicher Genehmigung und aus- drücklicher Freigabe durch uns zur Ausführung verwendet werden.
14.4. Betreffend Pkt. 14.1. sowie 14.2. erster Satz gelten für Verträge mit VerbraucherInnen im Sinne des Konsumenten- schutzgesetzes die dort festgelegten Regelungen.
15. Rechtswahl, Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN- Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertrags- sprache ist deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österrei- chische, inländische Gerichtsbarkeit. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das an unserem Kanzleisitz sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.
Pkt. 15. letzter Satz gilt nicht bei Verbrauchergeschäften.
16. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist Wien.
17. Adressänderung
Der Vertragspartner/die Vertragspartnerin ist verpflichtet, uns Änderungen seiner/ihrer Wohn- bzw. Geschäftsadresse be- kanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsge- schäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.
18. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB-ZT ganz oder teil- weise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der Bedingungen im Übrigen nicht.
AGB der 3DesignEra